Beitrittserklärung

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Bitte schicken Sie den ausgefüllten Antrag an unsere postalische Adresse:

 

Langendreer hat's! e. V.

Am Leithenhaus 14

44892 Bochum

 

oder senden Sie ihn per E-Mail an kontakt@langendreer-hats.de.


Satzung

Satzung des Vereins „Langendreer hat’s!“ e. V.

– Verein zur Stadtteilentwicklung in Langendreer

 

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

(1)      Der Verein führt den Namen „Langendreer hat’s! – Verein zur Stadtteilentwicklung in Langendreer“. Nach erfolgter Eintragung im Vereinsregister führt er den Zusatz e.V.

(2)      Der Verein hat seinen Sitz in Bochum-Langendreer.

(3)      Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(4)      Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d.

Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(5)      Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

 

§ 2 Zweck des Vereins

(1)     Zweck des Vereins ist

a)   die Förderung von Kunst und Kultur;

b)   die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene;

c)    die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;

d)   die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde und

e)   die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

(2)     Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts.

(3)     Daneben kann der Verein seinen Förderzweck auch unmittelbar selbst verwirklichen

a)   durch Organisation, Durchführung und Unterstützung von Kulturveranstaltungen, Kunstausstellungen, Fotoausstellungen, Filmvorführungen und sonstigen Projekten;

b)   durch Unterstützung von Projekten, die durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts durchgeführt werden;

c)    durch die Organisation von Aktionen und Projekten unter Mitbeteiligung von Bürgern im Stadtteil und durch die Veranstaltung von Stadtteilkonferenzen, in denen Bürger über aktuelle Themen und Entwicklungen im Stadtteil informiert werden sowie

d)   durch die Erstellung von Informationsmaterialien und Broschüren, Veröffentlichung von Publikationen sowie der Aufstellung von Informations- und Schautafeln.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1)     Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2)     Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3)     Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Aufwendungen von Mitgliedern, die ihnen durch Aktivitäten im Sinne des Vereinszwecks entstanden sind, können nach Beschluss durch den Vorstand ausgeglichen werden.


§ 4 Mitgliedschaft

(1)     Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die Interesse an der Verwirklichung der Vereinszwecke hat. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand in schriftlicher Form.

(2)     Die Mitgliedschaft endet

a) durch Austritt, der nur schriftlich mit Wirkung zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden kann,

b) durch Ausschließung aus wichtigem Grund, die nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Drittel (2/3) der abgegebenen Stimmen erfolgen kann; als wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn ein Mitglied seinen Mitgliedsbeitrag trotz Mahnung nicht geleistet hat oder

c) durch den Tod.

 

§ 5 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung für das jeweils folgende Jahr festgelegt.

 

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

 

§ 7 Mitgliederversammlung

(1)     Die ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich im ersten Kalendervierteljahr abzuhalten. Sie beschließt insbesondere über

a) Satzungsänderungen,

b) die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie deren Entlastung,

c) die Höhe der Mitgliedsbeiträge,

d) die Ausschließung eines Mitglieds,

e) die Auflösung des Vereins.

(2)     Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe von Ort und Datum sowie der Tagesordnung ein. Die Schriftform ist auch durch die Versendung von Emails gewahrt.

(3)     Die Mitgliederversammlung ist mit der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der erschienenen Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.

Beschlüsse über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks oder Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von mindestens drei Viertel (3/4) der erschienenen Mitglieder.

(4)     Es wird grundsätzlich offen abgestimmt. Auf Antrag eines Mitgliedes der Versammlung muss eine geheime Abstimmung erfolgen.

Über die Verhandlungen der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.

(5)     Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn mindestens ein Fünftel (1/5) der Mitglieder dies unter Angabe des Grundes und des Zwecks schriftlich gegenüber dem Vorstand verlangen.

 

§ 8 Vorstand des Vereins

(1)     Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart sowie Beisitzern. Die Jahreshauptversammlung beschließt vor der Wahl über die Anzahl der Beisitzer. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

(2)     Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Erste Vorsitzende oder der Zweite Vorsitzende, vertreten.

(3)     Zum Vorstand dürfen nur Vereinsmitglieder gewählt werden.

 

§ 9 Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsband (DPWV)
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.,
geschäftsansässig in Loher Straße 7, 42283 Wuppertal,
eingetragen beim Amtsgericht Wuppertal unter der Registernummer VR 1439
Steuernummer 131/5951/0051
der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke in Bochum-Langendreer zu verwenden hat.

 

 

Bochum, Langendreer 13.09.17